I-2 U 77/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-01-31, I-2 U 77/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-01-31, I-2 U 77/06
I-2 U 77/06Obergericht31.01.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 77/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-01-31
Aktenzeichen: I-2 U 77/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0131.I2U77.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 29. Juni 2006 verkündete Urteil der 4b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert: Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 2.000.000,-- Euro festge-setzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.