Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-01-31, I-2 U 77/06

I-2 U 77/06Obergericht31.01.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 77/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-01-31

Aktenzeichen: I-2 U 77/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0131.I2U77.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 29. Juni 2006 verkündete Urteil der 4b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert: Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 2.000.000,-- Euro festge-setzt.

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