I-6 U 21/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-01-31, I-6 U 21/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-01-31, I-6 U 21/07
I-6 U 21/07Obergericht31.01.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 21/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-01-31
Aktenzeichen: I-6 U 21/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0131.I6U21.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten zu 2) gegen das am 20. Dezember 2006 verkündete Teilurteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf, dessen Rubrum dahin berichtigt wird, dass Kläger nicht Herr F1., sondern Herr F2., ist, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte zu 2).
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte zu 2) kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleis-tung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Si-cherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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