VII-Verg 37/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-02-06, VII-Verg 37/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-02-06, VII-Verg 37/07
VII-Verg 37/07Obergericht06.02.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 37/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-02-06
Aktenzeichen: VII-Verg 37/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0206.VII.VERG37.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortigen Beschwerden der Antragsgegnerin und der Beigela-denen gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirks-regierung Münster vom 26. September 2007 (VK 17/07) werden unter Aufhebung dieses Beschlusses zurückgewiesen.
Der Antragsgegnerin wird untersagt, auf der Grundlage des bishe-rigen Verfahrens bei der Veräußerung der Grundstücke des Kir-mesplatzes und des Hallenbades in O... einen Zuschlag zu erteilen und einen Vertrag abzuschließen.
Die zwischen der Antragsgegnerin und der Beigeladenen abge-schlossenen notariellen Verträge vom 29.3.2007 und 4.9.2007 sind unwirksam.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden je zur Hälfte der Antragsgegnerin und der Beigeladenen auferlegt.
Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 900.000 Euro
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