I-1 U 181/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-02-11, I-1 U 181/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-02-11, I-1 U 181/07
I-1 U 181/07Obergericht11.02.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 181/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-02-11
Aktenzeichen: I-1 U 181/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0211.I1U181.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung seines weitergehenden Rechtsmittels das am 9. Juli 2007 verkündete Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 4.445,52 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 24. Dezember 2003 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreites werden zu 44 % dem Kläger und zu 56 % den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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