I-2 U 57/98•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-02-13, I-2 U 57/98
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-02-13, I-2 U 57/98
I-2 U 57/98Obergericht13.02.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 57/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-02-13
Aktenzeichen: I-2 U 57/98
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0213.I2U57.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I. Die Berufung gegen das am 19. März 1998 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
III. Das Urteil ist für die Beklagten wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
IV. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 250.000,-- € festge-setzt.
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