I-24 U 172/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-02-14, I-24 U 172/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-02-14, I-24 U 172/07
I-24 U 172/07Obergericht14.02.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 172/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-02-14
Aktenzeichen: I-24 U 172/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0214.I24U172.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
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Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gem. § 522 Abs. 2 ZPO im Beschlussverfahren zurückzuweisen. Die Klä-gerin erhält Gelegenheit, zu den Gründen binnen einer Frist von zwei Wochen schriftsätzlich Stellung zu nehmen.
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Der Senat weist darauf hin, dass die Berufungsrücknahme vor Erlass einer Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO kosten-rechtlich privilegiert ist.
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Der für den 26.02.2008 geplante Verhandlungstermin entfällt.
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