Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-02-14, I-2 U 100/06

I-2 U 100/06Obergericht14.02.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 100/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-02-14

Aktenzeichen: I-2 U 100/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0214.I2U100.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.

Die Berufung der Beklagten gegen das am 25. Juli 2006 verkündete Urteil der 4b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird mit der Maßgabe zurückge-wiesen, dass die Worte „und bestimmt“ im Urteilsausspruch (Absatz I. 1. a, 3. Zeile) gestrichen werden.

II.

Die Beklagten haben auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 250.000,-- Euro abzuwenden, falls nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 250.000,-- Euro festgesetzt.

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