I-15 U 10/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-02-20, I-15 U 10/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-02-20, I-15 U 10/07
I-15 U 10/07Obergericht20.02.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 10/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-02-20
Aktenzeichen: I-15 U 10/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0220.I15U10.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Einzelrichters der 12. Zi-vilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 18. Dezember 2006 – 12 O 244/05 – wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.