Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-02-21, I-8 U 151/06

I-8 U 151/06Obergericht21.02.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-8 U 151/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-02-21

Aktenzeichen: I-8 U 151/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0221.I8U151.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 14. September 2006 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leisten.

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