VI-Kart 3/07 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-02-26, VI-Kart 3/07 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-02-26, VI-Kart 3/07 (V)
VI-Kart 3/07 (V)Obergericht26.02.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-Kart 3/07 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-02-26
Aktenzeichen: VI-Kart 3/07 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0226.VI.KART3.07V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
I.
Der Antrag der Beteiligten zu 1-5, den Beschluss des Senates vom 5. März 2007 zu ergänzen und dem Bundeskartellamt die Kosten des Verfahrens über die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerden aufzuerlegen, wird zurückgewiesen.
II.
Einer Streitwertfestsetzung für das auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerden gegen die Verfügung des Bundeskartellamtes vom 14. Februar 2007 gerichtete Ver-fahren bedarf es nicht.
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