I-15 U 59/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-02-27, I-15 U 59/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-02-27, I-15 U 59/07
I-15 U 59/07Obergericht27.02.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 59/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-02-27
Aktenzeichen: I-15 U 59/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0227.I15U59.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 08. März 2007 abgeändert.Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 24.000,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19. Ok-tober 2005 zu zahlen.Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstre-ckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, falls nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstre-ckenden Betrags leistet.
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