I-23 U 85/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-02-29, I-23 U 85/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-02-29, I-23 U 85/07
I-23 U 85/07Obergericht29.02.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 85/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-02-29
Aktenzeichen: I-23 U 85/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0229.I23U85.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 16. Mai 2007 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neugefasst:
Die Klage wird unter Aufhebung des Vollstreckungsbescheides des Amtsgerichts H vom 19. April 2006 abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von
120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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