I-24 U 98/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-03-11, I-24 U 98/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-03-11, I-24 U 98/07
I-24 U 98/07Obergericht11.03.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 98/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-03-11
Aktenzeichen: I-24 U 98/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0311.I24U98.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzel-richter - vom 18.04.2007 abgeändert und N. gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleis-tung in Höhe von 120% des jeweils vollstreckenden Be-trages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Si-cherheit in gleicher Höhe leistet.
Streitwert des Berufungsverfahrens: 34.813,92 €.
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