VI-2 U (Kart) 8/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-03-12, VI-2 U (Kart) 8/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-03-12, VI-2 U (Kart) 8/07
VI-2 U (Kart) 8/07Obergericht12.03.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-2 U (Kart) 8/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-03-12
Aktenzeichen: VI-2 U (Kart) 8/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0312.VI2U.KART8.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kartellsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 1. Kammer für Handels-sachen des Landgerichts Köln vom 20. April 2007 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 105 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 105 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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