I-2 U 75/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-03-13, I-2 U 75/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-03-13, I-2 U 75/06
I-2 U 75/06Obergericht13.03.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 75/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-03-13
Aktenzeichen: I-2 U 75/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0313.I2U75.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Die Berufung der Klägerin gegen das am 1. Juni 2006 verkündete Urteil der
4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
II.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
IV.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 250.000,-- Euro festgesetzt.
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