VI-U (Kart) 34/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-03-13, VI-U (Kart) 34/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-03-13, VI-U (Kart) 34/06
VI-U (Kart) 34/06Obergericht13.03.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 34/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-03-13
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 34/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0313.VI.U.KART34.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
I.
Die Berufung der Klägerinnen und die Berufung der Beklagten gegen das am 14. Juni 2006 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf werden zurückgewiesen.
II.
Die Kosten der Rechtsmittelinstanz tragen die Parteien je zur Hälfte.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerinnen können die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheits-leistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht die Klägerinnen vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Beklag-ten können die Zwangsvollstreckung der Klägerinnen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht die Be-klagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
Die Revision wird zugelassen.
V.
Der Beschwerdewert wird auf 1 Mio. € festgesetzt, wobei je 500.000 € auf die Beru-fung der Klägerinnen und das Rechtsmittel der Beklagten entfallen.
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