II-4 WF 41/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-03-19, II-4 WF 41/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-03-19, II-4 WF 41/08
II-4 WF 41/08Obergericht19.03.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — II-4 WF 41/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-03-19
Aktenzeichen: II-4 WF 41/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0319.II4WF41.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Kempen vom 12.2.2008 dahin abgeändert, dass der Beklagten weitergehend Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt B. aus N. bewilligt wird, soweit sie sich gegen die Klage hinsichtlich einer Zahlungsverpflichtung von weniger als 217 € für die Zeit von Januar bis Juli 2008 wendet. Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Gebühr Nr. 1811 GKG ist zur Hälfte zu erheben.
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