I-24 U 166/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-03-20, I-24 U 166/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-03-20, I-24 U 166/07
I-24 U 166/07Obergericht20.03.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 166/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-03-20
Aktenzeichen: I-24 U 166/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0320.I24U166.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
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Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gem. § 522 Abs. 2 ZPO im Beschlussverfahren zu-rückzuweisen. Die Klägerin erhält Gelegenheit, zu den Gründen binnen einer Frist von zwei Wochen schriftsätzlich Stellung zu nehmen.
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Der Senat weist darauf hin, dass die Berufungsrück-nahme vor Erlass einer Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO kostenrechtlich privilegiert ist.
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Der für den 06.05.2008 vorgesehene Verhandlungs-termin entfällt.
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