Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-03-27, I-2 U 53/06

I-2 U 53/06Obergericht27.03.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 53/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-03-27

Aktenzeichen: I-2 U 53/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0327.I2U53.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.

Die Berufung der Beklagten zu 1. gegen das am 06.04.2006 verkündete Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

II.

Die Beklagte zu 1. hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte zu 1. darf die Zwangsvollstre-ckung gegen Sicherheitsleistung von 1.700.000,00 € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 1.700.000,00 € festgesetzt.

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