Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-04-03, I-10 U 137/07

I-10 U 137/07Obergericht03.04.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 137/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-04-03

Aktenzeichen: I-10 U 137/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0403.I10U137.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 17. September 2007 verkündete Urteil des Einzelrichters der 7. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewie-sen.

Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung aus dem Berufungsurteil durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.

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