I-2 U 43/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-04-03, I-2 U 43/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-04-03, I-2 U 43/06
I-2 U 43/06Obergericht03.04.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 43/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-04-03
Aktenzeichen: I-2 U 43/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0403.I2U43.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Die Berufung der Beklagten gegen das am 23. März 2006 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass am Ende des Urteilstenors I. 1. angefügt wird:
„und der Luftspalt kleiner ist als die Dicke des Auffangkörpers“.
II.
Die Beklagten haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1 Mio. € abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 1 Mio. € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.