Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-04-03, I-2 U 43/06

I-2 U 43/06Obergericht03.04.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 43/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-04-03

Aktenzeichen: I-2 U 43/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0403.I2U43.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.

Die Berufung der Beklagten gegen das am 23. März 2006 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass am Ende des Urteilstenors I. 1. angefügt wird:

„und der Luftspalt kleiner ist als die Dicke des Auffangkörpers“.

II.

Die Beklagten haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1 Mio. € abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 1 Mio. € festgesetzt.

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