Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-04-03, VII-Verg 54/07

VII-Verg 54/07Obergericht03.04.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 54/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-04-03

Aktenzeichen: VII-Verg 54/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0403.VII.VERG54.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Auf die Beschwerden der Antragsgegnerin und der Beigeladenen wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster vom 21. November 2007 (VK 24/07) aufgehoben.

Der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens (Gebühren und Auslagen) vor der Vergabe-kammer hat die Antragstellerin zu tragen. Die zur zweckentsprechen-den Rechtsverfolgung erforderlichen Aufwendungen der Antragsgegne-rin und der Beigeladenen werden der Antragstellerin auferlegt.

Die Hinzuziehung jeweils eines Verfahrensbevollmächtigten durch die Antragsgegnerin und die Beigeladene war im Verfahren vor der Verga-bekammer notwendig.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragstellerin zu tra-gen.

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