I-7 U 70/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-04-11, I-7 U 70/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-04-11, I-7 U 70/07
I-7 U 70/07Obergericht11.04.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-7 U 70/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-04-11
Aktenzeichen: I-7 U 70/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0411.I7U70.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird das am 13. März 2007 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 1) und an den Kläger zu 2) jeweils 9.500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Ba-siszinssatz seit dem 1. September 2006 sowie weitere insgesamt 389,64 € zu zahlen.
Der Beklagte wird verurteilt, wegen eines Betrages von jeweils 106,25 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. September 2006 die Zwangsvollstreckung in das im Grundbuch des Amtsgerichts V., Blatt eingetragene Grundstück Flur , Flurstück , Waldflä-che, D., groß 8,50 ar zu dul-den.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Kläger gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 15.700,00 € abzuwen-den, wenn nicht jeder Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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