I-6 W 62/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-11-11, I-6 W 62/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-11-11, I-6 W 62/08
I-6 W 62/08Obergericht11.11.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 W 62/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-11-11
Aktenzeichen: I-6 W 62/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:1111.I6W62.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 25. September 2008 gegen den Beschluss des Vorsitzenden der 3. Kammer für Handelssa-chen des Landgerichts Düsseldorf vom 11. September 2008 wird zu-rückgewiesen.
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin. Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens werden ge-geneinander aufgehoben.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 100.000,-- € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.