VI-U (Kart) 10/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-11-12, VI-U (Kart) 10/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-11-12, VI-U (Kart) 10/08
VI-U (Kart) 10/08Obergericht12.11.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 10/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-11-12
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 10/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:1112.VI.U.KART10.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
I. Auf die Berufung beider Parteien wird das am 20. Dezember 2007 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln dahin abgeändert, dass die Klage und die Widerklage abgewiesen werden.
II. Die Kosten des Rechtsstreits fallen der Klägerin zu ¾ und der Beklagten zu ¼ zur Last.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei kann die Voll-streckung durch die jeweils andere Partei gegen Sicherheits-leistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
V. Der Streitwert der Berufung wird auf bis 186.000 € festgesetzt. Die Beschwer der Klägerin und der Beklagten übersteigt je-weils 20.000 €.
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