Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-11-13, I-2 U 36/08

I-2 U 36/08Obergericht13.11.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 36/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-11-13

Aktenzeichen: I-2 U 36/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:1113.I2U36.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I. Die Berufung der Beklagten gegen das am 18. März 2008 verkündete

Urteil der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewie-sen.

II. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 10 Millionen EUR abzuwenden, falls nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV. Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 10 Millionen EUR festge-setzt.

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