I-2 U 78/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-11-13, I-2 U 78/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-11-13, I-2 U 78/07
I-2 U 78/07Obergericht13.11.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 78/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-11-13
Aktenzeichen: I-2 U 78/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:1113.I2U78.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 24. Juli 2007 verkündete Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurück-gewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Voll-streckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages ab-wenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leis-tet.
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