Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-11-14, I-22 U 69/08

I-22 U 69/08Obergericht14.11.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-22 U 69/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-11-14

Aktenzeichen: I-22 U 69/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:1114.I22U69.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 28. Februar 2008 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach wird zurück gewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung eines Betrages in Höhe von 110% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages, wenn nicht zuvor die Klägerin Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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