Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-11-14, I-2 U 97/07

I-2 U 97/07Obergericht14.11.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 97/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-11-14

Aktenzeichen: I-2 U 97/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:1114.I2U97.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das am 18. September 2007 verkündete Urteil der 4b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

II.

Die Beklagte hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 300.000,-- Euro abzuwenden, falls nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 300.000,-- Euro festgesetzt.

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