VII-Verg 52/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-11-17, VII-Verg 52/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-11-17, VII-Verg 52/08
VII-Verg 52/08Obergericht17.11.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 52/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-11-17
Aktenzeichen: VII-Verg 52/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:1117.VII.VERG52.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird unter Zurück-weisung der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 15. August 2008 (VK - 24/2008-B) aufgehoben und wird der Nachprü-fungsantrag abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer, die der Antrags-gegnerin in diesem Verfahren entstandenen Aufwendungen und die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragstellerin aufer-legt.
Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 170.000 Euro
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.