I-24 U 19/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-11-18, I-24 U 19/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-11-18, I-24 U 19/08
I-24 U 19/08Obergericht18.11.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 19/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-11-18
Aktenzeichen: I-24 U 19/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:1118.I24U19.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
-
Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gem. § 522 Abs. 2 ZPO im Beschlussverfahren zurückzuweisen. Der Kläger erhält Gelegenheit, zu den Gründen binnen einer Frist von zwei Wochen schriftsätzlich Stellung zu nehmen.
-
Der Kläger wird ferner darauf hingewiesen, dass er entge-gen der Auflage in Ziff. 6. der prozessleitenden Verfügung vom 14.04.2008 einen ordnungsgemäßen Berufungsantrag noch nicht formuliert hat.
-
Der für den 02.12.2008 vorgesehene Verhandlungstermin entfällt
-
Der Senat weist darauf hin, dass die Berufungsrücknahme vor Erlass einer Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO kos-tenrechtlich privilegiert ist.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.