I-18 U 85/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-11-19, I-18 U 85/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-11-19, I-18 U 85/08
I-18 U 85/08Obergericht19.11.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 85/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-11-19
Aktenzeichen: I-18 U 85/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:1119.I18U85.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Senat für Zivilsachen
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 24. Januar 2008
verkündete Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des
Landgerichts Düsseldorf (37 O 64/06) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheits-
leistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreck-
baren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der
Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils von
ihr zu vollstreckenden Betrages leistet.
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