Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-11-20, I-2 U 59/07

I-2 U 59/07Obergericht20.11.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 59/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-11-20

Aktenzeichen: I-2 U 59/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:1120.I2U59.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 4b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 22. Mai 2007 wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Voll-streckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages ab-wenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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