I-2 U 82/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-11-20, I-2 U 82/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-11-20, I-2 U 82/02
I-2 U 82/02Obergericht20.11.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 82/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-11-20
Aktenzeichen: I-2 U 82/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:1120.I2U82.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Die Berufung der Beklagten gegen das am 2. Mai 2002 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
II.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben die Beklagten 90 % und die Klägerin 10 % zu tragen.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 265.000,00 Euro abzuwenden, falls nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird für die Zeit vom 9. Juli 2002 bis zum 10. September 2008 auf 265.000,00 Euro, für die Zeit vom 11. September 2008 bis zur Verlesung der Anträge im Verhandlungstermin am 25. September 2008 auf 315.000,00 € (Berufung 265.000,00 Euro, Anschlussberufung 50.000,00 Euro), und für die Zeit danach wiederum auf 265.000,00 Euro festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.