I-6 U 8/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-11-20, I-6 U 8/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-11-20, I-6 U 8/08
I-6 U 8/08Obergericht20.11.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 8/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-11-20
Aktenzeichen: I-6 U 8/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:1120.I6U8.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung ihres weiter-gehenden Rechtsmittels sowie der Anschlussberufung des Klägers das am 4. Dezember 2007 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Land-gerichts Düsseldorf – Einzelrichterin – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.683,16 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21. November 2006 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten zu 39 % und dem Kläger zu 61 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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