Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-11-24, I-9 U 50/08

I-9 U 50/08Obergericht24.11.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-9 U 50/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-11-24

Aktenzeichen: I-9 U 50/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:1124.I9U50.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 28. Februar 2008 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld (5 O 109/07) zurückge-wiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils voll-streckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des von ihm zu vollstreckenden Betrages leis-tet.

Die Revision wird zugelassen.

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