I-9 U 51/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-11-24, I-9 U 51/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-11-24, I-9 U 51/08
I-9 U 51/08Obergericht24.11.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-9 U 51/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-11-24
Aktenzeichen: I-9 U 51/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:1124.I9U51.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 28. Februar 2008 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld (5 O 127/07) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils voll-streckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des von ihm zu vollstreckenden Betrages leis-tet.
Die Revision wird zugelassen.
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