Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-11-25, I-20 U 173/07

I-20 U 173/07Obergericht25.11.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 173/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-11-25

Aktenzeichen: I-20 U 173/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:1125.I20U173.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 5. Oktober 2007 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Voll¬streckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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