Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-11-25, I-20 U 184/07

I-20 U 184/07Obergericht25.11.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 184/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-11-25

Aktenzeichen: I-20 U 184/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:1125.I20U184.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 31. Oktober 2007 verkündete Ur-teil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, eine Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des aus dem Urteil beitreibbaren Betrages abzuwen-den, wenn nicht die Beklagte vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.

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