Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-11-25, I-20 U 202/07

I-20 U 202/07Obergericht25.11.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 202/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-11-25

Aktenzeichen: I-20 U 202/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:1125.I20U202.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 23. November 2007 wird zurückgewiesen, und zwar unter Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Versäumung einer Berufungsbegründung innerhalb der Frist.

Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung der Klä-gerin durch Sicherheitsleitung von 40.000 Euro abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

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