I-23 U 64/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-11-25, I-23 U 64/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-11-25, I-23 U 64/08
I-23 U 64/08Obergericht25.11.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 64/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-11-25
Aktenzeichen: I-23 U 64/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:1125.I23U64.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 13.3.2008 verkündete Urteil des Landgerichts Krefeld abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.303,02 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.4.2006 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des 1. Rechtszuges fallen dem Kläger zu 67 %, dem Beklagten zu
33 % zur Last. Die Kosten des 2. Rechtszuges fallen dem Kläger zu 70 %, dem Beklagten zu 30 % zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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