Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-11-25, I-4 U 4/08

I-4 U 4/08Obergericht25.11.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 4/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-11-25

Aktenzeichen: I-4 U 4/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:1125.I4U4.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 7. Zivilkammer - Ein-zelrichterin - des Landgerichts Düsseldorf vom 04. Dezember 2007, 7 O 509/04, wird zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zwangsweise gegen sie durchzusetzenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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