I-4 U 4/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-11-25, I-4 U 4/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-11-25, I-4 U 4/08
I-4 U 4/08Obergericht25.11.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 4/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-11-25
Aktenzeichen: I-4 U 4/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:1125.I4U4.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
I.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 7. Zivilkammer - Ein-zelrichterin - des Landgerichts Düsseldorf vom 04. Dezember 2007, 7 O 509/04, wird zurückgewiesen.
II.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zwangsweise gegen sie durchzusetzenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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