Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-11-26, VII-Verg 54/08

VII-Verg 54/08Obergericht26.11.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 54/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-11-26

Aktenzeichen: VII-Verg 54/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:1126.VII.VERG54.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Auf die sofortigen Beschwerden der Antragsgegnerin und der Beigeladenen wird der Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 21. August 2008 (VK 3-113/08) aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen der An-tragsgegnerin und der Beigeladenen trägt die Antragstellerin. Die Hinzuzie-hung eines Rechtsanwaltes durch die Beigeladene war notwendig.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.

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