VII-Verg 54/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-11-26, VII-Verg 54/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-11-26, VII-Verg 54/08
VII-Verg 54/08Obergericht26.11.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 54/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-11-26
Aktenzeichen: VII-Verg 54/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:1126.VII.VERG54.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Auf die sofortigen Beschwerden der Antragsgegnerin und der Beigeladenen wird der Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 21. August 2008 (VK 3-113/08) aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen der An-tragsgegnerin und der Beigeladenen trägt die Antragstellerin. Die Hinzuzie-hung eines Rechtsanwaltes durch die Beigeladene war notwendig.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.
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