Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-11-27, 6 U 69/07

6 U 69/07Obergericht27.11.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 6 U 69/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-11-27

Aktenzeichen: 6 U 69/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:1127.6U69.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 12. März 2007 verkündete Urteil der 14d. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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