6 U 69/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-11-27, 6 U 69/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-11-27, 6 U 69/07
6 U 69/07Obergericht27.11.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 6 U 69/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-11-27
Aktenzeichen: 6 U 69/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:1127.6U69.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 12. März 2007 verkündete Urteil der 14d. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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