I-2 W 98/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-11-27, I-2 W 98/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-11-27, I-2 W 98/08
I-2 W 98/08Obergericht27.11.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 W 98/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-11-27
Aktenzeichen: I-2 W 98/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:1127.I2W98.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Auf die sofortige Beschwerde der Gläubigerin wird der Beschluss der 4b Zivil-kammer des Landgerichts Düsseldorf vom 26. September 2008 abgeändert.
II.
Gegen die Schuldnerin wird wegen schuldhafter Zuwiderhandlung gegen das Unterlassungsgebot aus dem Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düs-seldorf vom 17. Oktober 2007 ein Ordnungsgeld von 10.000 €, ersatzweise ein Tag Ordnungshaft für jeweils 500 €, zu vollstrecken an dem Geschäftsführer W. F., verhängt.
III.
Die Kosten des Verfahrens werden der Schuldnerin auferlegt.
IV.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 50.00= € festgesetzt.
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