Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-11-27, I-2 W 98/08

I-2 W 98/08Obergericht27.11.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 W 98/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-11-27

Aktenzeichen: I-2 W 98/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:1127.I2W98.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.

Auf die sofortige Beschwerde der Gläubigerin wird der Beschluss der 4b Zivil-kammer des Landgerichts Düsseldorf vom 26. September 2008 abgeändert.

II.

Gegen die Schuldnerin wird wegen schuldhafter Zuwiderhandlung gegen das Unterlassungsgebot aus dem Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düs-seldorf vom 17. Oktober 2007 ein Ordnungsgeld von 10.000 €, ersatzweise ein Tag Ordnungshaft für jeweils 500 €, zu vollstrecken an dem Geschäftsführer W. F., verhängt.

III.

Die Kosten des Verfahrens werden der Schuldnerin auferlegt.

IV.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 50.00= € festgesetzt.

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