I-21 W 32/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-12-01, I-21 W 32/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-12-01, I-21 W 32/08
I-21 W 32/08Obergericht01.12.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-21 W 32/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-12-01
Aktenzeichen: I-21 W 32/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:1201.I21W32.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss der 17. Zivil-kammer des Landgerichts Wuppertal vom 16.07.2008 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Antrag der Antragstellerin, der Antragsgegnerin die Kosten des Verfahrens auf-zuerlegen, wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.