I-5 W 48/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-12-02, I-5 W 48/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-12-02, I-5 W 48/08
I-5 W 48/08Obergericht02.12.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-5 W 48/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-12-02
Aktenzeichen: I-5 W 48/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:1202.I5W48.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Beklag-ten wird die Streitwertfestsetzung durch das Landgericht Düsseldorf
– Einzelrichter – im Versäumnisurteil 11.03.2008 – 11 O 234/06 -abgeändert und der Streitwert auf 66.132,20 € festgesetzt:
Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten wer-den nicht erstattet.
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