I-4 U 61/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-12-08, I-4 U 61/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-12-08, I-4 U 61/08
I-4 U 61/08Obergericht08.12.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 61/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-12-08
Aktenzeichen: I-4 U 61/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:1208.I4U61.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung des Berufungsverfahrens gegen das am 26. Februar 2008 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kleve wird zurück-gewiesen; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das vorbezeichnete Urteil durch einstimmi-gen Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.