Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-12-09, I-10 W 140/08

I-10 W 140/08Obergericht09.12.2008

Regest

KostO §§ 30, 131 Abs. 1, 156 Abs. 4, Zur Bemessung des Geschäftswertes für die Überwachung der Kaufpreisfälligkeit und des Eigentumswechsels mit 30 % des Kaufpreises in einem „Standardfall“.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 W 140/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-12-09

Aktenzeichen: I-10 W 140/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:1209.I10W140.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Leitsätze

KostO §§ 30, 131 Abs. 1, 156 Abs. 4,

Zur Bemessung des Geschäftswertes für die Überwachung der Kaufpreisfälligkeit und des Eigentumswechsels mit 30 % des Kaufpreises in einem „Standardfall“.

Tenor

Die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss der 25. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 23.09.2008 wird kostenfällig zurückgewiesen.

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