Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-12-09, I-24 U 26/08

I-24 U 26/08Obergericht09.12.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 26/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-12-09

Aktenzeichen: I-24 U 26/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:1209.I24U26.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

  1. Der Antrag der Beklagten, ihr zur Durchführung der Berufung gegen das am 15. Januar 2008 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird zurückgewiesen.

  2. Der Senat beabsichtigt, die Berufung im Beschlussverfahren (§ 522 Abs. 2 ZPO) zurückzuweisen. Die Beklagte erhält Gelegenheit, zu den Gründen bin-nen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses schrift-sätzlich Stellung zu nehmen.

  3. Der für den 16. Dezember 2008 avisierte Senatstermin findet nicht statt.

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