I-24 U 26/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-12-09, I-24 U 26/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-12-09, I-24 U 26/08
I-24 U 26/08Obergericht09.12.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 26/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-12-09
Aktenzeichen: I-24 U 26/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:1209.I24U26.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
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Der Antrag der Beklagten, ihr zur Durchführung der Berufung gegen das am 15. Januar 2008 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird zurückgewiesen.
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Der Senat beabsichtigt, die Berufung im Beschlussverfahren (§ 522 Abs. 2 ZPO) zurückzuweisen. Die Beklagte erhält Gelegenheit, zu den Gründen bin-nen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses schrift-sätzlich Stellung zu nehmen.
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Der für den 16. Dezember 2008 avisierte Senatstermin findet nicht statt.
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